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   BGH, 30.01.1956 - III ZR 159/54   

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BGH, 30.01.1956 - III ZR 159/54 (https://dejure.org/1956,6003)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1956 - III ZR 159/54 (https://dejure.org/1956,6003)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1956 - III ZR 159/54 (https://dejure.org/1956,6003)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52

    Umstellung im Grundverfahren

    Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 159/54
    Wie der Senat in seiner Entscheidung in BGHZ 10, 361 ff im einzelnen dargelegt hat, können im deutschen Recht die gesetzlichen Grundlagen für die Gewinnung von Baumaterial aus beschädigten Bauwerken zum Wiederaufbau anderer beschädigter Gebäude allein im Reichsleistungsgesetz gefunden werden.

    Da nach dem Gesagten nur das Reichsleistungsgesetz eine gesetzliche Grundlage für das Vorgehen der Beklagten bilden konnte, wäre - wie in der wiederholt angeführten Entscheidung des Senats in BGHZ 10, 361 ebenfalls schon gesagt ist - auch eine den Vorschriften des § 23 RLG entsprechende Bekanntmachung Voraussetzung für eine rechtmäßige Inanspruchnahme des Hauses der Klägerin gewesen.

    Deshalb kann - wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (S 12 des insoweit in BGHZ 10, 361 nicht abgedruckten Urteils vom 15. Oktober 1953 - III ZR 182/52 - S 11 des Urteils vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 - u.a.m.) - den Behörden, die in der ersten Zeit nach dem Zusammenbruch mit der Durchführung der zur Wohnraumgewinnung angeordneten Maßnahmen betraut waren, kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn sie zunächst die Bestimmungen des Reichsleistungsgesetzes als nicht mehr maßgeblich angesehen und in den einschlägigen Erlassen der Militärregierung und Anordnungen des Oberpräsidenten eine selbständige Rechtsgrundlage für die Gewinnung von Baumaterial aus Trümmergrundstücken erblickt haben.

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 159/54
    Hier kann die Klägerin wegen der Maßnahmen der Beklagten, die sich als rechtswidrige enteignungsgleiche Eingriffe darstellen, unabhängig von den sich nach dem Reichsleistungsgesetz ergebenden Ansprüchen auch nach Maßgabe der in BGHZ 6, 270 ff aufgestellten allgemeinen Grundsätze eine angemessene Entschädigung von dem (oder den) "Begünstigten" verlangen.
  • BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53

    Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff

    Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 159/54
    Dies hat der Senat im einzelnen bereits in der Entscheidung in BGHZ 13, 395 ausgeführt, auf die insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden kann.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51

    Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück

    Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 159/54
    Als "Begünstigter" kommt hier auch nicht, wie in dem der Entscheidung des V. Zivilsenats in BGHZ 10, 255 zugrundeliegenden Fall ein höherer Verband als die beklagte Stadt in Betracht.
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 121/53

    Verlust nach § 26 Abs. 3 RLG

    Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 159/54
    Darüber hinaus aber kann die Klägerin weder nach den Bestimmungen des Reichsleistungsgesetzes noch aus dem Gesichtspunkt der Entschädigung für enteignungsgleichen Eingriff irgendwelchen Ersatz für die wirtschaftlichen Schäden verlangen, die ihrem Ehemann und ihr dadurch entstanden sind, daß das beschädigte Haus nicht, wie es ohne die Maßnahmen der Beklagten angeblich der Fall gewesen sein würde, alsbald wieder aufgebaut worden ist (vgl BGHZ 15, 23).
  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1956 - III ZR 159/54
    Deshalb kann - wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (S 12 des insoweit in BGHZ 10, 361 nicht abgedruckten Urteils vom 15. Oktober 1953 - III ZR 182/52 - S 11 des Urteils vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 - u.a.m.) - den Behörden, die in der ersten Zeit nach dem Zusammenbruch mit der Durchführung der zur Wohnraumgewinnung angeordneten Maßnahmen betraut waren, kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn sie zunächst die Bestimmungen des Reichsleistungsgesetzes als nicht mehr maßgeblich angesehen und in den einschlägigen Erlassen der Militärregierung und Anordnungen des Oberpräsidenten eine selbständige Rechtsgrundlage für die Gewinnung von Baumaterial aus Trümmergrundstücken erblickt haben.
  • BGH, 18.11.1957 - III ZR 82/56

    Rechtsmittel

    Handelt es sich dagegen wie hier um Maßnahmen, die - was die Revision verkennt - zwar innerhalb einer Zone Platz greifen sollten, deren Durchführung aber auf die jeweilige untere Verwaltungseinheit zugeschnitten war, als solche von der beklagten Stadt gehandhabt und auch nicht zentral gesteuert wurde, so steht es im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, die betreffende Stadtgemeinde als Begünstigte anzusehen (vgl. Urteil vom 8. April 1954 - III ZR 41/53 - S. 20 ff = BGHZ 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53]; 30. Januar 1956 - III ZR 159/54 - S. 11; 3. Dezember 1956 - III ZR 128/55 - S. 8).
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